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Schaden & Recht
Rückgaberecht!?!?!
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[QUOTE="Gast, post: 152843"] Müssen, tut er erstmal gar nichts. Du hast das Recht der Klageerhebung. Weil wenn er die billigste Ausrede bringt: Dann hast Du erstmal schlechte Karten. So geht es mir grade, und es waren mitlerweile schon 3 Verhandlungstermine. Das dachte ich auch, aber wenn er quer schiesst siehe oben... (zumal wenn es hart auf hart kommt, kann es sein das vor Gericht das Gutachten nicht anerkannt wird. Das Gericht bestimmt in Verhandlungen einen Gutachter) Da der Gegener sonst den eigenen als Befangen anprangern könnte.... Innerhalb der 12Monate Gebrauchtwagen Gewährleistung sollte das wohl drin sein. [/QUOTE]
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