Rekordstrafe für Volkswagen

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Hawk

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Rekordstrafe für Volkswagen
EU-Gerichtshof: 90 Millionen Euro wegen verbotener Abschottung des Marktes.

Luxemburg - Der VW-Konzern hat vor dem höchsten EU-Gericht eine schwere Niederlage erlitten: 90 Millionen Euro Strafe muss Volkswagen wegen verbotener Marktabschottung zahlen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte gestern in Luxemburg eine entsprechende Entscheidung der ersten Instanz - endgültig. Es ist das höchste Bußgeld, das die EU-Kommission bisher gegen einen Autohersteller durchsetzte.

VW hat das Millionen-Bußgeld erwartet. Auf den Gewinn, so das Unternehmen, werde dies keinen Einfluss haben. Das Geld sei schon lange für diesen Fall in die Rückstellungen, also zur Seite gelegt worden.

Auslöser des Rechtsstreits unter dem Aktenzeichen C-338/00 P waren Geschäftspraktiken von Volkswagen nach den starken Wertverlusten der italienischen Lira 1992 und 1993. Weil die italienische VW-Vertriebstochter Autogerma trotz wachsendem Währungsgefälles ihre Preise nicht anhob, wollten zahlreiche VW-Kunden und Händler vor allem aus Deutschland und Österreich ihre Autos in Italien kaufen. Nach den Feststellungen der EU-Kommission hatte Volkswagen versucht, dies zu unterbinden. So seien die Lagerbestände in Italien künstlich gering gehalten und Teile der Händler-Vergütung erst nach einer Zulassung des verkauften Autos in Italien ausgezahlt worden. Die EU-Kommission wertete dies als "erheblichen Verstoß" gegen die europäischen Wettbewerbsregeln.

Dagegen meinte VW, der Konzern habe nur Lieferungen an "nicht autorisierte Wiederverkäufer" verhindern wollen. In oberster Instanz wies nun der Gerichtshof diese Sichtweise zurück. Gleichzeitig konnte aber auch die Kommission nicht das Bußgeld in seiner ursprünglichen Höhe von 102 Millionen Euro durchsetzen.

Der Europäische Gerichtshof verfügte die endgültige Minderung des Bußgeldes, da der Verstoß nur von 1993 bis 1996 gedauert habe. Die EU-Kommission habe nicht hinreichend beweisen können, dass der Marktmissbrauch länger angedauert habe.

Die EU-Kommission sieht sich mit dem Urteil in ihrem Vorgehen gegen die Autohersteller bestätigt, die Preise künstlich hochhalten. Aus der Kommission wurde gestern bestätigt, dass Ermittlungen gegen die französischen Hersteller Renault und den Citroëën-Peugeot-Konzern (PSA) immer noch laufen. Geschäftsräume von Peugeot waren gleich zweimal - 1999 und 2003 - von EU-Ermittlern durchsucht worden. Verfahren wurden bisher nicht eröffnet. Offen blieb, wann dies geschehen könnte.

Für Volkswagen hat sich mit dem Strafzettel der EU der Fall erledigt. Ein VW-Sprecher sagte, mit der Einführung des Euro und der neuen Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) hätten sich die Rahmenbedingungen für den Autohandel in Europa erheblich geändert. Die GVO der Europäischen Union regelt den europäischen Wettbewerb innerhalb der Autoindustrie. VW hat darauf mit neuen Händlerverträgen agiert, die vom 1. Oktober an gelten. HA
 
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Geri

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Jaja, die liebe EU. Aber ich habe mich auch geärgert als es hieß kein Auto in Italien kaufen zu können. Kann ich jetzt auch Schadenersatz klagen? :D
 
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