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[QUOTE="Schmitti, post: 444350, member: 7879"] Erstens: In Deutschland würde die Allgemeine Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erlischen. Das heißt, Du dürftest damit grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Jede Zuwiderhandlung könnte empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Zweitens: Im Falle eine Unfalls kann Dich deine Versicherung - wir reden hier nur von deutschen Recht - unter Umständen in Regress nehmen. D.h. im Schadensfall: Sollte der Unfall in Zusammenhang mit der Benutzung dieser im Straßenverkehr nicht zugelassenen Scheinwerfer stehen (z.B. hast Du ein dir entgegenkommendes Fahrzeug auf Grund der Scheinwerfer geblendet und das Fahrzeug fährt Dir deswegen frontal in dein Auto), kann Deine Versicherung eine bestimmte Summe, die sie hat aufwenden müssen, zurückverlangen. Ob es sich dabei um die volle Schadenshöhe handelt oder ob Du nur einen (nicht gerade geringen) Teil zurückzahlen musst, kann ich Dir aus dem Kopf auch nicht sagen. Ich könnte mir vorstellen, dass dies alles in Österreich ähnlich, wenn nicht sogar noch schärfer gehandhabt wird. Also FINGER WEG! [/QUOTE]
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