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Schaden & Recht
Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung
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[QUOTE="PassatHaza, post: 500969, member: 223"] Wenn die AHK bei Nichtbenutzung das Kennzeichen verdeckt, wird es evtl Probleme mit den Cops geben, da das Kennzeichen nicht ab- oder verdeckt sein darf. (Straftatbestand) Fazit: Wer immer mit Anhänger fährt, kann sich ne Standard-AHK anbauen, wer ab und an auch ohne Anhänger fährt und dann durch die AHK das Kennzeichen unlesbar wird, muss sich zwangsweise ne abnehmbare anbauen. Diese Auskunft beruht auf dem Kraftfahrrecht 1960 (Ö), wird höchstwahrscheinlich aber nicht drastisch von dt. Recht abweichen. [/QUOTE]
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