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Schaden & Recht
Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung
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[QUOTE="knox, post: 498516"] Die letzte Aussage spielt doch gar keine Rolle, denn es muss ja die Versicherung des Verursachers dafür eintreten, nicht die eigene. Man braucht also noch nicht mal eine Ausrede, es sei denn das Abnehmen bei Nichtgebrauch ist über einen Eintrag im FZ- Schein vorgeschrieben. Schadenminderungspflicht betrifft ja wiederum nur den Geschädigten. Und wenn eine AHK den Schaden eben dadurch mindert, indem sie den völligen Aufprall auf das eigene Auto ganz oder wenigstens teilweise abhält, dann dürfte kaum eine Versicherung etwas dagegen sagen. Der Schaden am Verursacherauto ist erst einmal irrelevant, der wird ja nur von dessen Vollkasko oder eben gar nicht ersetzt. [/QUOTE]
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