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Schaden & Recht
Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung
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[QUOTE="AitschPi, post: 281735, member: 5689"] Für alle mit einer abnehmbaren AHK (wie ich die auch habe): Dran lassen! Mir sind schon der eine oder andere im bisher 250 Tkm-Leben meines Passats drauf gefahren, ich hatte meist nur den Wechsel der AHK zu erledigen, die mein Autohaus sicherheitshalber getauscht hat. Die Abrechnungen mit den gegnerischen Versicherungen waren auch nicht so schlimm, da die Schuldfrage klar war und der Preis + Ausfallzeit nicht so hoch gewesen sind. Die anderen Autos hatten meist mehr Probleme... ;o) Also "schützt" eine AHK das eigene Auto. Das ist zwar keine Teilschuld am Unfall im eigentlichen Sinne (bin ja nicht rückwärts gefahren), sondern eine Schadenminderungspflicht. Jeder ist verpflichtet, den Schaden, den ein anderer zu ersetzen hat, so gering wie möglich zu halten. ABER: Was ist, wenn ich nun gerade an diesem oder nächsten Tag einen Hänger anhängen will und mir nicht erst vor Ort und ohne 5-Seitige Bedienungsanleitung das Ding montieren möchte? Es ist nicht verboten, mit der rumzufahren und mit dieser (oder vergleichbaren) Ausrede kann die Versicherung mir keinen Strick drehen. Und das will sie ja auch nicht - schliesslich zahlt im Endeffekt der, der so blöd war, draufzurauschen. AitschPi [/QUOTE]
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