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[QUOTE="7of9, post: 178741, member: 2886"] Nö. Ich denke das VW sich da auch etwas weit aus dem Fenster lehnt. Vielleicht können die wirklich feststellen das ein Teil mit dieser Teilenummer vor 4 Jahren nur werksseitig verbaut wurde. Das würde aber schon mal heißen, das Ersatzteile in den Werkstätten schon damals eine andere Nummer gehabt haben müssten, sonst wäre der Werkseinbau ja nicht nachvollziehbar. Zum anderen weiss man anhand der Teilenummer nicht, ob genau dieses Teil in genau Deinem Wagen verbaut wurde. Dafür müsste das Teil eine Seriennummer haben und irgendwo bei VW eine Liste existieren welches Teil mit welcher Seriennummer in welchem Wagen mit welcher Fahrgestellnummer verbaut wurde. Ich will noch nicht mal ausschließen das es eine solche Liste eventuell gibt, aber ich bin mir sicher das man da selbst im Falle der Existenz nicht drankäme (als Normalsterblicher). Die Piensen ja schon rum, wenn man fragt ob man eine Liste haben kann der zu entnehmen ist an welchen Feldaktionen ein Wagen teilgenommen hat :) Da wird erst behauptet solche Listen gäbe es gar nicht und wenn man darauf besteht das es sie doch gibt und man das von einem WA hätte, wird zwar deren Existenz zugegeben, aber dann hat da halt niemand Zugriff drauf :) Vielleicht stammt das Teil ja auch vom Verwerter oder er hatte es wirklich seit Jahren rumliegen. Letzteres ist zwar eher unwahrscheinlich, aber nix genaues weiss man nicht. Ich würde trotzdem mit der Werkstatt Kontakt aufnehmen: 1.) Auf die verbauten Ersatzteile ist wenigstens 1 Jahr Sachmängelgewährleistung zu geben (wenn es gebrauchte Teile waren - das müsste dann aber auf der Rechnung auch vermerkt sein), bei Neuteilen sogar 2 Jahre. Zwar gilt nach sechs Monaten Beweislastumkehr, aber das würde ich trotzdem erstmal probieren. 2.) Kann man ggf. darauf hinweise das dieses Teil so schon seit 4 Jahren von VW gar nicht mehr abgegeben wird. 3.) Wenn die absolut nicht wollen kann man kostenfrei zu einer [url=http://www.adac.de/Auto_Motorrad/AdressenundService/Schiedstellen/Schiedstellen_des_Kfz_Gewerbes/default.asp]Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes[/url] gehen und das dort beurteilen lassen, oder man nimmt sich einen Anwalt der sich der Sache annimmt. Manchmal reicht schon ein netter Brief ;) Aus all diesen Gründen würde ich durchaus bestimmt ein sehr ernsthaftes Gespräch mit dem verantwortlichen Geschäftsführer der freien Werke suchen. Dazu sollte man sich auch gleich noch einen Zeugen mitnehmen und alles was eventuell vereinbart wird schriftlich fixieren. Schiedsstelle oder Anwalt bleiben einem dann ja immer noch offen, wobei im Falle eines Schiedsspruches der Rechtsweg meines Wissens nach nicht mehr angestrebt werden kann. Im übrigen denke ich auch, das mein 4 Jahre Betrieb an dem Teil erkennen müsste. Es ist halt die Frage ob man dazu wirklich ein Gutachten in Auftrag geben will, denn das dürfte teuer werden. Interessant könnte auch noch sein, das elektronische Bauteile nicht unbegrenzt lange gelagert werden um als Neuteile zu gelten. Ob diese für dieses spezielle Teil so gilt weiss ich natürlich nicht sicher, aber die maximale Lagerfrist für einzelne Komponenten liegt bei nur wenigen Monaten. Könnte aber sein, das dies auhc nur für Betriebe gilt die nach irgendeiner ISO oder so zertifiziert sind. Da müsste man sich also noch etwas schlauer machen. [/QUOTE]
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