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Schaden & Recht
Punkte - Wann genau werden die gelöscht?
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[QUOTE="armani, post: 356123, member: 3595"] OK hab mich mal länger mit dem Thema beschäftigt und bin auf diese Seite gestoßen. [url]http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp17index.html[/url] Tilgungsfristen: [b]2 Jahre[/b] Punkte aus Bußgeldentscheidungen bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit eingetragen wird. [b]5 Jahre[/b] bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn laufend weitere Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden, bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. [b]10 Jahre[/b] bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis. Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war. [b]Beipiel[/b] Sie bekamen am 15.07.2002 drei Punkte bei einer Ordnungswidrigkeit und am 10.12.2003 nochmals drei Punkte bei einer Ordnungswidrigkeit. Weitere Punkte haben Sie nicht. Damit ist die Löschung Ihrer Punkte aus 2002 gehemmt. Wenn Sie nun bis zum 10.12.2005 keine weiteren Punkte bekommen, werden Ihre Punkte aus 2002 und 2003 gelöscht. bitte beachten Sie, dass die Laufzeit der Tilgungsfristen nicht mit dem Tag beginnt, an dem der Verstoß begangen wurde, sondern an dem Tag, wo eine Verurteilung oder ein Bußgelbescheid rechtswirksam wird. Ergibt sich noch ne Frage, wann wird ein Bußgeldbescheid rechtswirksam? [/QUOTE]
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