Nur Titel durchsuchen
Von:
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Wiki
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Profilnachrichten
Profilnachrichten suchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Neue Medien
New listings
Kommentare Medien
Profilnachrichten
Neueste Aktivitäten
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Community
Schaden & Recht
Probs mit Rennleitung mit Upsolute Chip mit Funkschalter?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
[QUOTE="knigge, post: 94459, member: 542"] Ok, dann werde ich mal ein wenig Licht ins dunkeln bringen: 1. Mit der Vornahme der technischen Änderung erlischt die Betriebserlaubnis. Man verliert die Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (hört sich gut an, gell) sowie den Versicherugnsschutz. Es ist hierbei unerheblich, ob von der Änderung Gebrauch gemacht wird oder nicht, es genügt alleine die Abänderung oder Anbringung der Teile bei der Inverkehrbringung. (Damit dürfte auch das NOS-Märchen geklärt sein) 2. Die Versicherung zieht hierbei in Regress. Sie tritt also für die Schadensregulierung in Vorlage, fordert jedoch ihren Teil beim Versicherugnsnehmer wieder ein. Auch hierbei ist unerheblich, ob die Vornahme der Änderung für den Unfall erheblich war. Es liegt ein Vertragsbruch vor - Ende. Es gibt Versicherungen, die gehen knallhart vor und beanzeigen zusätzlich in dem Falle den Versicherungsnehmer wegen Betrug - wenn der Beitrag durch die Leistungssteigerung höher gewesen wäre (was sie oftmals ist). 3.Der TÜV kann im Rahmen einer Hauptuntersuchung die Plakette verweigern und eine Wiedervorführung verlangen. Sollte das Tuning extrem sein (und der Prüfer z.B. mangelnde Bremsleistung für die Motorleistung attestieren), kann er das Fahrzeug vor Ort als Verkehrsunsicher abstempeln. 4. Die Rennleitung hat diverse Möglichkeiten. Diese geht vom einfachen, kostenlosen Mängelbericht mit Wiedervorführung über die OWI-Anzeige (75,-€, 3 Punkt für den Halter und 50,-€ 3 Punkte für den Fahrer) bis hin zur Stillegung vor Ort oder aber der Sicherstellung des Fahrzeuges als Beweismittel oder zur Gefahrenabwehr. Bei letzterer Variante kann der Verursacher pflichtig gemacht werden und muss alle Kosten tragen - abschleppen, unterstellen etc. Ein Gutachter kann hinzugezogen werden, um die Veränderung zu dokumentieren, diese Kosten werden im Verfahren gewahrt und dem Verursacher aufgelegt. PS: Das ist keine Meinung, das sind Fakten! Überlege also, was eine TÜV-Abnahme kostet im Vergleich zu dem, was passieren kann. Und ich will erst gar nicht mit der Leider "Kind angefahren und querschnittsgelähmt" anfangen... [/QUOTE]
Zitate
Authentifizierung
Überprüfung durch Google ReCaptcha zulassen
Es ist eine Überprüfung durch Google ReCaptcha erforderlich, diese wird durchgeführt sobald der Datenschutzerklärung zugestimmt wurde.
Bitte aktiviere JavaScript, um fortzufahren.
Antworten
Community
Schaden & Recht
Probs mit Rennleitung mit Upsolute Chip mit Funkschalter?
Oben
Unten