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Schaden & Recht
Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage
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[QUOTE="Bear70, post: 87037, member: 244"] Ich denke der Sachverhalt sieht folgendermaßen aus: :arrow: 1) Private Haftpflichtversicherung des Beifahrers diese wird NICHT zahlen, da es sich hierbei um einen Schaden in Folge einer Gefälligkeitshandlung handelt !! Es sei denn, Gedfälligkeitshandlungsschäden sind per Klausel AUSDRÜCKLICH in der privaten Haftpflicht des Schädigers eingeschlossen. :arrow: 2) KFZ-Versicherung des Fahrers Es ist tätsächlich so. Sollte der FAHRER beim Gebrauch, Beladen, Ausladen, Reparieren des versicherten KFZ jemandem anderen einen Schaden zufügen, dann zahlt die KFZ-Haftpflicht. Z.Bsp. mit dem Einkaufswagen das Nachbarfahrzeug beschädigen. :arrow: 3) BAUMIs Frage Die KFZ-Versicherung gilt immer für das Fahrzeug, egal WER fährt, wenn es sich um einen berechtigten Fahrer handelt. Sollte jetzt jedoch ein unberechtigter Fahrer einer dritten Person einen Schaden zugefügt haben, dann zahlt die KFZ-Haftpflicht zwar auch, aber hat Regreßansprüche. Also, wenn der Schädiger gefahren ist, ist er ja berechtigte Person und somit ist seine private Haftpflicht aus dem Schneider. Und die KFZ-Haftpflicht zahlt nur für Schäden, die einem DRITTEN zugefügt werden. Daher die Frage nach dem Fahrer. :arrow: 4) Wer zahlt ?? Leider denke ich, daß keine Versicherung zahlt, zumindest nicht nach den Versicherungsbedingungen und dem allgemein gültigen Recht im Rahmen der Haftpflicht. AUSNAHME: Der Schadenverursacher ist NICHT gefahren, hat diese Gefälligkeitsklausel in seiner privaten Haftpflicht oder eine sehr kulante Versicherung. Ich hoffe, alles richtig wiedergegeben zu haben, ist ja doch etwas verzwickt. :roll: [/QUOTE]
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