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Schaden & Recht
Privat Haftpflichschaden PKW - wichtige Frage
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[QUOTE="Baumi, post: 86862, member: 3"] Hallöle, ein Bekannter hat mich heute angesprochen und mir eine Frage bezüglich einer Problematik gestellt, die ich leider nicht beantworten konnte. Ich hoffe, daß ich den Vorgang noch richtig wiedergeben kann. Also...... Vor 2 Wochen hat mein Bekannter einen Freund zum Baumarkt gefahren um ihm beim Einkaufen von Rohleitungsmaterial zu unterstützen. Gesagt getan. Nach dem Einkauf mußten dann die Sachen in dem Kombi verstaut werden. Darunter befanden sich dann auch Kupferrohre die durch die Hecklappe über die umgelegte Rückenlehne zwischen den Sitzen hindurch nach vorne geschoben wurden. Der Freund des Bekannten hat dann ein Rohr so unachtsam nach vorne geschoben, daß es genau ins Radio gekracht ist dieses beschädigt wurde. Na ja, dachten sich die 2. Wozu ist man denn haftpflichtversichert. Der Freund meines Bekannten hat also als Verursacher den Schaden seiner Versicherung gemeldet und ein Formular bekommen wo er den Schadenhergang schildern sollte (ist ja normal bei so einem Schaden). Der Geschädigte (mein Bkannter) hat auch so ein Formular mit der Bitte um Mitteilung des Schadenherganges bekommen. Komischerweise stand wortwörtlich in dem Fragebogen. "Wer hat unmittelbar vor dem Schadeneintritt das Fahrzeug bewegt". Das kann doch nur eine Fangfrage sein oder ?! Da geht es doch sicher darum, daß die Versichrung versucht den Schadenanspruch des Anspruchstellers abzuwehren.... Nur just for Info. Der Besitzer des Wagens (also der Geschädigte) hat das Fahrzeug als letzter vor dem Schadeneintritt bewegt. Das Fahrzeug wurde also nicht wissentlich verliehen. Wer weiß wie es sich verhält ???? Many Greetz Baumi [/QUOTE]
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