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[QUOTE="Schmitti, post: 399353, member: 7879"] [b]Achtung: Ausschweifungen zu erwarten[/b] Gerade so ist es eben [b]nicht[/b]. Wie meine Vorredner schon sagten: Die Werbung ist lediglich die Aufforderung, dem Händler ein Angebot zu unterbreiten und zwar zu dem Preis, der in der Werbung angegeben ist. Denn wäre das nicht so, könnte jeder Hinz und Kunz ankommen und das Angebot annehmen, obwohl der Händler überhaupt keine Ware mehr zum verkaufen hat. Außerdem muss der Händler im Rahmen seiner Vertragsfreiheit auch noch entscheiden können, mit wem er Geschäfte macht und mit wem nicht. Anders ist das bei eBay. Da stellt das Einstellen des Artikels ein verbindliches Angebot dar, das sofort mit Abgabe eines Gebots angenommen wird (und damit der Kaufvertrag geschlossen ist). Es liegt lediglich die Bedingung zu Grunde, dass der Vertrag erlischt, sobald ein höheres Gebot abgegeben wird. Wirksam wird der Kaufvertrag allerdings erst in dem Moment, sobald die Auktion beendet ist. Am schnellsten geht da immer noch der Kauf per Sofortkaufoption. Ein Klick und der Vertrag steht. So denn und sorry für die Wiederholungen, Schmitti ;) ----EDIT---- Achso, was noch erwähnenswert ist: Wenn ein Händler bei eBay etwas für nen Euro zum Sofortkauf anbietet, und die Ware ist z.B. das 10, 100 oder sogar das 1000fache wert, solltet Ihre SOFORT zuschlagen. Denn dann habt Ihr ein wahres Schnäppchen geschossen, und der Händler kann nicht ohne weiteres damit argumentieren, er hätte sich im Preis geirrt und der Vertrag wäre nichtig. Das geht laut BGH auf keinen Fall. [/QUOTE]
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