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Passat verkauft = Nur ärger
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[QUOTE="Schmitti, post: 507942, member: 7879"] Also ich würde zunächst erstmal den Beleg dafür verlangen, dass das Fahrzeug wirklich und definitiv einen Unfall hatte. Und zwar einen eindeutigen. Und darüber hinaus auch VOR dem Zeitpunkt des Kaufs. Alles soweit richtig, bis auf die Geschichte mit dem Unfall. Gerade in Hinblick auf den "Agrarhaken" (:D) könnte es nunmal durchaus sein, dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann. Denn das Kreuzchen bei "unfallfrei" ist unter Umständen als Garantie zu werten. Das hat - wenn ich mich recht entsinne - auch der BGH erst vor kurzem so entschieden. Da war auch lediglich im Kaufvertrag geschrieben: "Das Fahrzeug ist unfallfrei." Nichts weiter. Kein: "Der Käufer garantiert...", oder ähnliches. Es ist zwar durchaus möglich, dass dies anders gesehen werden kann, da es sich hier lediglich um ein Kreuzchen handelt. Aber man steckt halt nicht im Richter drin (sollte es überhaupt hart auf hart kommen). Und ob im Hinblick darauf die Gewähr ausgeschlossen ist oder nicht, spielt - wie schon gesagt - einfach keine Rolle. Eine Garantie umgeht das allein schon von Gesetzes wegen. Denn wer im Kaufvertrag dem (ganz bestimmten) Kaufgegenstand eine Eigenschaft zusichert, die dieser nicht hat und auch niemals (mehr) haben wird, kann seine vertraglich geschuldete Leistung nunmal nicht erbringen. Und das berechtigt den Käufer zum Rücktritt. Darum: Sollte der Käufer hartnäckig bleiben: Rechtsbeistand - und sei es nur für ein Gespräch - aufsuchen. [/QUOTE]
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