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[QUOTE="Schmitti, post: 289152, member: 7879"] Das Ganze ist folgendermaßen zu verstehen: Der Händler will damit ausschließen, dass Du einen Gewährleistungsfall vortäuschen willst und einfach etwas auf Rechnung des Verkäufers reparieren lässt, obwohl es kein gesetzlicher Sachmangelfall war. Darum verlangt der Verkäufer, sofern Du nicht mehr gefahrlos zu seinem Geschäft kommen kannst und der Mangel außerhalb eines Umkreis von 50km auftritt, die Übergabe der defekten Teile, damit er im Fall des Falles nachweisen kann, dass der Mangel erst nach der Übergabe des Fahrzeugs aufgetreten ist. Schließlich muss der Händler innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe des Fahrzeugs so gut wie pauschal haften. Außer er kann nachweisen, dass der Mangel erst später auftrat. [/QUOTE]
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