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Schaden & Recht
Passat 3B defekter Mikroschalter, Garantiefall oder nicht?
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[QUOTE="Schmitti, post: 704021, member: 7879"] Sorry, jetzt muss ich klugscheißen: Wenn Du es Dir leisten kannst, bei einer Investition, die Dich mehrere tausend Euro kostet, es mal eben eilig zu haben und Dir den Kaufvertrag nicht anständig durchzulesen, dann solltest Du auch die Knete locker übrig haben, die Türschlösser reparieren zu lassen. :nein: Aber Klugscheißer mag niemand! ^^ Back 2 topic: Meiner rechtlichen Auffassung nach darf ein Händler (!) sich nicht einfach damit rausreden, ein "Bastlerfahrzeug" verkauft zu haben. Jedenfalls kann der Händler sich nicht darauf berufen, dass damit die Gewährleistung pauschal ausgeschlossen sei. Eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmer (hier Händler) und einem Verbraucher (Du), die die Mängelrechte des Verbrauchers einschränkt, ist gemäß Â§ 475 Abs. 1 Satz 1 BGB nichtig, sofern der Verbraucher nicht davor auf die auszuschließenden Mängel hingewiesen wurde: "Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen." Eine pauschale Aussage, das Fahrzeug sei defekt, also ein "Bastlerauto", zieht meines Wissens nicht. Das erschließt sich aus § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB: "Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden." [/QUOTE]
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