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Schaden & Recht
Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen
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[QUOTE="Einarmiger, post: 511756, member: 890"] Ein klares und deutliches NEIN, denn seit 2005 werde diese Ausweise nicht mehr fahrzeuggebunden, sondern personengebunden ausgestellt. Also: egal, mit welchem PKW der Behinderte unterwegs ist, darf er die Parkflächen nutzen - sogar ohne Ausweis, wenn der Verwaltungsakt der Genehmigung existiert - selbst Knöllchen wurden hier schon bei Vergessen des Auslegens durch den Behinderten wieder aufgehoben und Abschleppkosten zurückerstattet (war aber nur so, weil innerhalb der Gemeinde der ausstellenden Behörde geschehen !!! Achtung, kein Freibrief !!!). Wer aber den Ausweis ohne den Berechtgtem im Fahrzeug zu haben nur zum Parken nutzt, macht sich neben der OWi der Urkundenfälschung strafbar, denn er weist sich mit einem nicht auf ihn zugelassenen Ausweis aus. [/QUOTE]
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