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Schaden & Recht
Parken an Einmündungen
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[QUOTE="VWPassat3c, post: 541248, member: 18865"] Kommt doch mal zurück zur eigentlich Frage. Es geht hier nicht um irgendeine Durchfahrtsbreite oder Beleuchtung. Dem Basti geht es wohl ausschließlich darum, dass da ein Fahrzeug steht, das seine Sicht auf den Querverkehr behindert. Da ich beruflich mit solchen Sachen zu tun habe: Wenn das Fahrzeug die 5m von den Kreuzungsschnittpunkten einhält und dort kein Verkehrszeichen (z. B. Z. 286 o.ä.) aufgestellt wurde, dann kannst Du diesen Parker wohl nicht mit nem Strafzettel von dem Parkplatz vertreiben. Also zumindest soweit ich das durch Deine Schilderungen beurteilen kann. Aber wenn das so eine starke Gefahrenstelle ist (und ich meine hier wirklich Gefahrenstelle!!), dann solltest Du entweder mal zu Deiner für Dich zuständigen Polizeidienststelle gehen oder (fast besser) Du gehst gleich mal zum Straßenverkehrsamt und trägst dort Dein Anliegen vor. Vielleicht kann dann nach einem Gutachten, ob hier wirklich eine Gefahrenstelle vorliegt, ein zusätzliches Parkverbot aufgestellt werden. Thema Gefahrenstelle: Die liegt m. E. nur dann vor, wenn auch trotz vorsichtigem Herantasten an die Kreuzung nicht auf die vorfahrtsberechtigte Einmündung gesehen werden kann. Wenn Du hier nur ein Problem hast, dass Du nicht in voller Fahrt vorbeikommst, dann wird das wohl nichts! Mfg [/QUOTE]
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