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[QUOTE="der_Dave, post: 724234, member: 10355"] Es geht um folgenden Theoretischen sehr speziellen Fall. Ich würde mich auch über eine persönliche Antwort per PN freuen, falls das hier öffentlich nicht besprochen werden kann. Eine bekannte hat im großen Auktionshaus eine Matratze gekauft. Diese Matratze ist nach 9 Monaten Benutzung durchgelegen, verbeult und verschlissen. Angepriesen wurde die Höhe der Matratze mit 16cm, mittlerweile ist diese nur 12cm hoch. Benutzt wurde die Matratze 140cmx200cm mit einem speziell für diese Matratze angeschafften Lattenrost. Belastet wurde die Matratze täglich bzw. nächtlich mit 55KG. Gewendet wurde diese Matratze ca. 3x in den 9 Monaten. Nun hat diejenige bei dem Verkäufer einen Gewährleistungsfall geltend machen wollen, welcher abgelehnt wurde. Die Matratze wurde nicht alle 14 Tage gewendet. Dort wurde auf die ABGs der Firma hingewiesen. Dort steht folgendes zur Benutzung: [i]Nutzug eines zu geringen Härterades bei zu hohem Körpergewicht. Nutzung der Matratzen in Verbindung mit einem Lattenrost, welches einen Lattenrostabstand über 3cm beträgt. [color=#FF0000]Nicht regelmäßiges Wenden. [/color][/i] Die Dame hat sich nun im örtlichen Handel eine anständige Matratze gekauft und überall diese angepriesene Wendepflicht alle 14 Tage angesprochen. Laut der Aussage von mehreren Matratzenhändlern (Teilweise mit eigener Herstellung) wurde unseren Bekannten mitgeteilt, dass eine vierteljährliche Wendung absolut ausreichend ist. Leider besitzt die Dame keine Rechtsschutzversicherung. Streitwert sind 150€. Wie ist hier vorzugehen? RA aus eigener Tasche bezahlen oder sind die Chancen sein Geld wiederzusehen gering? Händler ist immer noch im großen Auktionshaus tätig. Schonmal vielen Dank für die Mühe. ( [/QUOTE]
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