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Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt
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[QUOTE="spacie, post: 607459, member: 5796"] @19Passat98: Hast recht, soll der Verkäufer doch noch 3 Moppedkombis verkaufen müssen, um den Verlust durch die (rechtlich einwandfreie) unfreie Rücksendung wieder auszugleichen. Das Gehampel mit ebay zur Löschung der Verkaufsgebühren wird auch nicht so wild sein... Um es mal deutlich zu sagen: Das Fernabsatzgesetz soll eigentlich den Verbraucher davor schützen, dass er nicht auf bestellter Ware sitzenbleibt, die nicht so ist wie er sie sich vorgestellt hat (weil er sie vor dem Kauf nicht in die Hand nehmen konnte). Dass der dafür sorgende Gesetzestext nun dazu einlädt, zu bestellen und wenn man sich umentschieden hat oder was tolleres/billigeres/anderes gefunden hat, einfach unfrei zurückzusenden, ist die Kehrseite der Medaille und typisch deutsch. Ist ja mein Recht, also nutze ich es aus. Mir wäre es peinlich, den Verkäufer Geld gekostet zu haben und dann wegen 4 Euro über eine Anzeige nachzudenken. Leben und leben lassen verliert immer mehr an Bedeutung. Aber schon klar, wer mit solchen Bedingungen nicht arbeiten will, der bietet halt nicht im Fernabsatz an. Gruß Lutz [/QUOTE]
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