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Schaden & Recht
Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt
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[QUOTE="datenschleuder, post: 607341"] Mädels, wenn das Produkt am 30.10 erworben wurde und vor dem 14.11 geliefert wurde, dann ist die Regelung doch ok? Der Gesetzgeber schreibt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor. Da das Paket wahrscheinlich direkt zurückgeschickt wurde, ohne, daß dem Händler vorher eine schriftliche Widerrufserklärung zugesandt wurde, liegt meines Erachtens nach die Schuld beim Käufer. Wenn der Händler die Ware am 03.12 erhalten hat und vorher kein Widerruf mitgeteilt wurde, so gilt der Tag des Eingangs. :roll: Falls die tatsächlichen Daten abweichen, möge der TE hier bitte nachsteuern, aber von den vorliegenden Daten aus, ist die Reaktion des Händlers meines Erachtens nach in Ordnung. [/QUOTE]
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