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Schaden & Recht
Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt
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[QUOTE="19Passat98, post: 607322, member: 7723"] Hallo Gemeinde, wollte mal eure Meinung dazu hören. Habe bei e*** ne Motorradkluft gesehen, die hab ich bestellt, eine bessere woanders gefunden, so, dann in meinen Augen fristgerecht zurückgeschickt (nicht mal das Paket geöffnet), eine Erstattung erhalten mit dem Kommentar "Abzug wegen verspäteter Zustellung und daher nur Kulanz"... Fakten: 30.10. erworben, aber erhalten logischerweise eh später 28.11 zurückgeschickt Eingang laut Händler 03.12 Fehlbetrag 4,xx€ Widerrufsrecht sagt ja einen Monat und pünktliche Absendung reicht und ich weiss auch das ich im Recht bin, mir gehts ums Prinzip. Ich will diesen Händler diesmal Anzeigen, es ist einfach eine Frechheit das man als Kunde nur noch verarscht wird, habe ihn freundlich um Stellungnahme gebeten, Frist gesetzt, bisher nichts. Hat schon mal jemand diesen Schritt gemacht? Gibt es etwas zu beachten? Hab gelesen eine Betrugsanzeige sollte man nicht machen, da es schwer wird ihm den Vorsatz nachzuweisen...??? Zum Anwalt will ich deswegen nicht, soweit ich weiss wird auch keine Kostenlawine auf mich zurollen, da die Dinge sauebr liegen. Gruß Daniel [/QUOTE]
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