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[QUOTE="Schmitti, post: 525800, member: 7879"] Sorry, aber diese Info hilft uns dann glaube ich auch nichts weiter. Und was ändert die geforderte Gesetzesänderung an der Rechtslage hinsichtlich der Frage, wann jemand gewerblich handelt und wann nicht? Das ist im Übrigen auch nicht die Grundlage der "Geldsammlerei" - zumindest nicht einzig und allein. Die Grundlage ist hier ganz eindeutig Dreistigkeit. Die hier genannten Fälle sind vergleichbar mit denen, wo vermeintliche Mahnungen, die in Wirklichkeit nur getarnte Verträge sind, willkürlich an Haushalte versandt werden und die dann durch Zahlung abgeschlossen werden. Solange es einen Dummen gibt, der darauf reinfällt, klappt die Masche. Oder wenn sich die Betroffenen nicht trauen, einen Prozess zu führen, respektive einen vermeintlichen Prozess auf sich zukommen zu lassen und lieber zahlen. Scheiße ist es halt nur, wenn sich tatsächlich ein Richter finden lässt, der ein rechtlich unhaltbares Urteil fällt. ---EDIT--- In der Hinsicht gebe ich Dir auch zu 100% Recht, dass solche Urteile ein absolutes Unding sind und die Richter gestraft gehören. Doch das geht leider, bzw. nur in einem eng begrenzten Rahmen. Vor allem darum, weil Jura eine Wissenschaft ist und diese nunmal von verschiedenen Auslegungen lebt. Aber das sind oftmals Ausnahmen, zumal wir ja noch den BGH haben. Sehr dumm ist es jedoch, wenn der zu entscheidende Fall nicht berufungsfähig ist. Dann ist das eventuelle Fehlurteil unanfechtbar. Allerdings liegt die Streitwertgrenze nach meinem Wissen bei 300,- Euro und es können Ausnahmen gemacht werden, wenn der Fall für die Weiterentwicklung des Rechts wichtig ist. Im Notfall kann man auch diesbezüglich klagen oder einen Befangenheitsantrag bzgl. des Richters stellen. Jedoch möchte ich nicht behaupten, dass solche nicht evtl. auch vorschnell abgelehnt werden können. Böse Einzelfälle... Leider :-( Ich möchte damit sagen: Ich kann Deine Bedenken - und da stehst Du ja auch nicht allein da - sehr gut nachvollziehen. ---EDIT--- Es soll aber auch schonmal Fälle gegeben haben, in denen ein rechtlich einwandfreies Urteil ergangen ist, bei dem sich der Unterlegene aber ungerecht behandelt gefühlt hat, und das die Medien mal wieder schön ausgeschlachtet haben. Was hingegen Rechtsanwalt Thomas M. anbelangt, scheint der Zug doch zum Glück abgefahren zu sein. Gruß, Schmitti [/QUOTE]
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