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Schaden & Recht
Online-Petition zum Schutz vor Abmahnungen
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[QUOTE="Schmitti, post: 525422, member: 7879"] Hast Du dir die Petition mal durchgelesen? Da steht, "mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (...) geändert wird". In § 1 UWG steht der Zweck des Gesetzes: "Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb." In § 3 UWG findet sich die sogenannten Generalklausel des "Verbot(s) unlauteren Wettbewerbs": "Unlautere Wettbewerbshandlungen (...) sind unzulässig." In den folgenden Paragraphen finden sich dann Regelbeispiele, die unlauteren Wettbewerb beschreiben. Alle Abmahnungen nach dem UWG beziehen sich somit auf "Wettbewerbshandlungen". Diese werden allerdings in der Regel nicht von Privatpersonen vollzogen, sondern von Firmen oder Gewerbetreibenden etc. Denn schließlich soll auch lediglich der [i]Wettbewerb[/i] geschützt sein. Und Wettbewerb findet praktisch nur in den Kreisen der Wettbewerber statt. Der Verbraucher ist im Wettbewerb quasi als Dritter anzusehen, der durch den Wettbewerb zum Kunden gemacht werden soll. Also ist diese Petition nicht das, was sie zu sein scheint. Ich könnte das Ganze jetzt noch weiter ausführen, aber ich hoffe mal, dass ich das für's Erste verständlich und ausreichend genug dargelegt habe. ---EDIT--- By the way: Die von Dir genannten "Rundschreiben" sind sowieso unzulässig, was sich aus § 8 Abs. 4 UWG ergibt. Dort ist geregelt, dass Abmahnungen nicht missbräuchlicherweise losgeschickt werden dürfen. Dazu gehört auch, dass damit nicht einfach Geld gemacht werden darf. Soviel dazu. ---EDIT#2--- Außerdem muss der Rechtsanwalt erstmal in einem Wettbewerbsverhältnis mit dem Abzumahnenden stehen oder die Rechte zur Abmahnung von einem Mitwettbewerber kaufen. Und selbst dann muss Letzterem erstmal ein Regelverstoß nachgewiesen sein. Ganz so einfach mit dem Abmahnen ist das nun auch nicht. Und man darf sich auch nicht sofort einschüchtern lassen von einer Abmahnung. [/QUOTE]
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