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Schaden & Recht
Nötigung?
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[QUOTE="sibi, post: 176975, member: 4207"] Also zum einen hat er genötigt und nicht Du. Wenn Du auf der linken Spur fährst und dabei Rechtsfahrende überholst ist das in Ordung und du brauchst keinen Platz machen. Nr. 1 der Nötigung durch ihn. Wenn er sich dann zurückfallen läßt und dir mit der Faust eindeutig droht und mehr oder weniger "ausbremst" ist das Nr. 2 der Nötigung. Und das Einparken braucht wohl nicht kommentiert zu werden, Nr 3. der Nötigung. Nun stellt sich die Frage, hat er wriklich bei der Polizei angerufen oder wollte er nur einschüchtern?! Wenn Du es drauf beruhen lassen willst wird da nichts weiter kommen. Wenn Du ihn anzeigst hast du zum Einen Zeugen aufzuweisen, und wenn er angerufen hat, ist der anruf auf Band, wo der Dussel es auch noch zugibt. Dann wird er sich wundern, denn Nötigung ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt !!! Dann wird er kurzfristig Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Berichtigt mich wenn da was falsch war. Gruß Sibi [/QUOTE]
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