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Schaden & Recht
Nebler als Tagfahrlicht - endlich (Österreich)
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[QUOTE="knox, post: 401980"] Da kann ich nur zustimmen! An einem meiner ersten Autos hatte ich mal NSW nachgerüstet. Habe den Wagen 10 Jahre gefahren, die NSW aber höchstens 3 Mal gebraucht. Am Tag hat man nichts davon, weil's auch bei Nebel hell ist. Da genügen meiner Meinung die normalen Scheinwerfer zum "Gesehen- werden". Und soo oft fahre ich im Dunkeln und bei Nebel auch nicht. Das mag für Vielfahrer anders aussehen, insbesondere wenn sie in Gebieten wohnen, wo es häufiger neblig ist. Ich käme gut ohne NSW aus. Und was die NSL betrifft: Das ist für viele wohl tatsächlich eine Schlechtwetterleuchte. Und: einmal eingeschaltet erlischt sie erst wieder, wenn die Glühlampe kaputt geht oder der Wagen verschrottet wird... Hier wäre meines Erachtens das KBA gefordert: Kontrollleuchten für NSL [u]und[/u] NSW, und sie müssen im Armaturenbrett sitzen, nicht in den Schaltern! Diese sind meist so eingebaut, dass sie außerhalb des normalen Blickfeldes liegen oder gerade die Kontrollleuchte (wie beim Passat) je nach Sitz- und Lenkradposition sogar vom Lenkrad verdeckt wird. Dabei sind im Armaturenbrett doch sicher noch 2 Plätze für Kontrolleuchten frei. Mein 35i hatte jedenfalls noch gut 5 Plätze, die nicht mit Kontrollleuchten belegt waren. Als Alternative lässt das Gesetz zu, dass der Zustand der Scheinwerfer bzw. der Schlussleuchte an der Schalterstellung erkennbar ist. Problem ist dann das Fahren bei Dunkelheit: Bei einem Drehschalter sieht man's ja vielleicht noch, aber einem Wippschalter sieht man die Schalterstellung nur schlecht an, wenn's dunkel ist. [/QUOTE]
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