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[QUOTE="agenius, post: 102466, member: 92"] Ebay geht schon Du mußt Dir nur vorher die Nummer geben lassen (noch besser Foto) die auf der rechten Seite eingestanzt ist. Mit der Nummer rufst Du dann bei Deiner örtlichen Polizeidienststelle an und lässt die Nummer checken, normalerweise dürfen die Dir keine genauen Auskünfte geben aber wenn Du lieb fragst sollte es kein Problem darstellen. Wenn Dir der Verkäufer einen Herkunftsnachweis mit Ausweiskopie auf dem selben Blatt!!! vorab zufaxt gibt es kein Problem. Frage wegen Auskunft bei Polizei: Mir wurde bla bla bla angeboten und als gesetzestreuer Bürger wollte ich mich vorab informieren ob dieses Gerät als gestohlen gemeldet wurde bla bla bla. also bitte nur die nummer checken bla bla bla könnten sie mir sagen ob ich das kaufen kann oder ob ich die Finger davon lassen soll. Normalerweise melden sich die Beamten mit dem Namen, (sofort notieren) Da der Namen meistens ganz am Anfang genannt wird mußt Du höllisch aufpassen damit Du den verstehst, wenn Du nachträglich nach dem Namen fragst wird er Dir vermutlich keine Auskunft geben. Weiters notierst Du Dir das Datum und die Uhrzeit. Warum das so wichtig ist: Sämtliche EDV Zugriffe werden mitprotokolliert und bis zum St. Nimmerleinstag aufgehoben. Wenn dieses Gerät noch nicht als geklaut gemeldet wurde oder der Verkäufer meint im Nachhinein die Versicherung betrügen zu können (er meldet es nach dem Kauf als gestohlen) hast Du in Deinen Unterlagen das, das Gerät zu Kaufzeitpunkt nicht als gestohlen gemeldet war und Du es im guten Glauben erworben hast. Somit hast Du an dem gestohlenen Gut ein Eigentum erworben und es kann Dir niemand mehr wegnehmen. Denn mehr kann kein Gericht von einem Käufer nicht verlangen. Zum Herkunftsnachweis: Ich (Verkäufer) verkaufe an (Käufer) das folgende Gerät (Bezeichnung) mit der Seriennummer (Nummer) am (Datum) und bestätige hiermit das kein Eigentumsvorbehalt, Pfändung oder ähnliches einer dritten Partei auf den Kaufgegenstand besteht. Mit Datum Unterschrift und Ausweiskopie am selben Blatt!!! und am besten hanschriftlich. Wenn die Ausweiskopie auf einem anderen Blatt wäre könnte sich der Verkäufer versuchen sich rauszureden das die Kopie für etwas anderes bestimmt war. Den Herkunftsnachweis würde ich nicht gleich vorweg verlangen sondern erst wenn die Auktion zu Ende ist und er Dich bittet zu überweisen. Leidergottes ist mein Rechtsbeistand und ich derzeit mit so einer Sache befasst. Die Info hab ich gerade mal vor 20 min von Ihm bekommen. Silver Surfer [/QUOTE]
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