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??? Navi aus Diebstahl, was nun ???
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[QUOTE="LF-888, post: 186626, member: 5726"] Hallo, bin zwar kein Anwalt aber Kaufmann und habe leider diverse Erfahrungen in rechtlichen Dingen sammeln müssen. Zur Rechtslage: Ein gültiger Kaufvertrag ist nicht zu Stande gekommen, somit hat Dir der Verkäufer das ganze Geld, plus Deiner Auslagen wieder zu geben. Im BGB gibt es einen Pragraphen der sich mit unberechtigter Bereicherung befasst und genau der greift hier. Was tun: Erfahrungsgemäß ist bei so Leuten wenig zu holen. Die Kohle die sie kassiert haben ist längst verjubelt oder er musste sie jetzt bei seinem Anwalt abgeben weil er ein Strafverfahren am Hacken hat. Die billigste Lösung für Dich ist, wenn Du zu einem Amtsgericht in Deiner Nähe gehst. Dort trabst Du zu einem Rechtspfleger der sich mit Mahnsachen befasst und erklärst ihm das Du einen Mahnbescheid gegen den Verkäufer beantragen willst. Erzähl im die Story und frag ob er Dir beim ausfüllen des Formulars hilft. Die größten Chancen hast Du wahrscheinlich bei einem kleinen Amtsgericht, weil dort meist nicht soviel Hektik ist. Der Spass kostet Dich ca. 20.00€ (Vorschußgebühr). Sollte der Typ dem Mahnbescheid nicht innerhalb der Frist wiedersprechen, dann ergeht ein sogenanntes Versäumissurteil. Von dem lässt Du Dir ein vollstreckbare Ausfertigung erstellen, mit der Du den Gerichtsvollzieher in Berlin beauftragen kannst. Kostet aber wieder Geld, ich denke noch mal so um die 40.00€. Wenns perfekt läuft findet der Exekuter was und Du siehst Deine komplette Kohle wieder inklusive der hier genannten Kosten. Dann hast Du für 500.00€ Dein Navi geschossen. Nur wie gesagt die Chancen sind erfahrungsgemäß gering. Wiederspricht der Typ dem Mahnbescheid dann kommt es zu einem, in der Regel, schriftlichen Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht (ist in Deinem Fall leider Berlin) aber nur wenn Du die zweite Hälfte der Gerichtsgebühren einzahlst (sind wieder die ca. 20,00€ von oben). Das musst Du aber nicht, nur dann gibts halt auch kein Geld. Vor Amtsgerichten kann man selber auftreten, wenn Dir also ein Anwalt zu teuer ist, frag bei Freunden, Bekannten und Arbeitskolegen wer eine Rechtanwaltsgehilfin kennt. Das ganze Verfahren muss die nämlich immer für ihren Chef machen weil dem das zu simpel ist. Die setzt Dir bestimmt für kleines Geld Deinen Schriftverkehr auf und wenn sie unsicher ist fragt sie ihren Chef (für Dich kostenlos). Nach Deinem Sieg vor Gericht geht es dann beim obigen Punkt Gerichtsvollzieher weiter. Wenn Du aber die ganze Sache als Lehrgeld verbuchen willst, dann geh zum Getränkedealer Deines Vertrauens und kauf Dir für die 20.00€ irgendwas was dull macht. Hock Dich vor einen Kamin und verbrenne die Unterlagen von dem Arsch während Du seelig bedusselt, Dich selber fragst wie alt man werden muss um endlich alle Sch%?§e erlebt zu haben. Allzeit gute Fahrt [/QUOTE]
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