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Schaden & Recht
Nachträglich Unfallwagen! Meine Rechte?
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[QUOTE="webscouty, post: 536086, member: 9035"] Hatte das gleiche Problem. Nach 12 Monaten habe ich festgestellt, dass der Wagen vorn nen Bums um 3000Euro hatte. Mein Anwalt sagte mir aber, dass es äußerst schwer sein wird, dem Verkäufer eine Arglist vorzuwerfen/nachzuweisen. Die Chancen über einen Prozess wären sehr gering, um eine Fahrzeugrücknahme zu verlangen. Vertragswandlung kam für mich nicht in Frage, weil ich da schon 30tkm gefahren hatte und ich knapp 5000 Eus Nutzungentschädigung hätte zahlen müssen. Dementsprechend habe ich vom Händler über meinem Anwalt eine nachträgliche Kaufpreiserstattung von 1000 Eus gefordert und bekommen. Der Anwalt wurde auch gleich mitbezahlt. [/QUOTE]
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