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Schaden & Recht
Nachträglich Unfallwagen! Meine Rechte?
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[QUOTE="Schmitti, post: 535307, member: 7879"] Alle Gewährleistungsrechte (Preisminderung usw) verjähren grundsätzlich nach 2 Jahren. Es sei denn, Du kannst dem Verkäufer nachweisen, dass er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Der BGH hat gewerblichen Verkäufern zwar grundsätzlich nachgesagt, dass sie über besonders überragende Kenntnisse bzgl. Autos haben. Aber dennoch wirst Du das zunächst einmal darlegen müssen. Ich würde an Deiner Stelle unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt suchen! [/QUOTE]
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