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Schaden & Recht
Mietrecht-Frage: Wohnungskündigung
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[QUOTE="CooleTrickle, post: 673239, member: 25715"] Vielleicht hilft dir das hier Nach § 573 c Abs. 1 Satz 1BGB ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im April 2005 entschieden, dass bei der Berechnung der Kündigungsfrist (spätestens am dritten Werktag eines Monats) der Samstag mitgezählt werden muss, weil er ein Werktag ist. [url]http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH%20Kuendigungsfrist%20Mietvertrag%20Samstag%20ist%20Werktag.htm[/url] [/QUOTE]
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