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Schaden & Recht
Mietnebenkosten = Hoffest?
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[QUOTE="der bärliner, post: 636169, member: 9"] sofern es sich um eine Mietwohnung handelt und nicht um Eigentum, muss sowas meines Wissens immer im Mietvertrag unter den Abrechnungspunkten für die Nebenkosten aufgeführt werden bzw. per Nachtrag zum Mietvertrag vereinbart worden sein. Wenn es einen nachtrag gab, dann muss dem innerhalb einer Frist widersprochen werden und der VM könnte nur klagen. Meines wissens gilt dies [b]auch [/b]für Genossenschaften, dies weis ich jetzt aber nicht genau Gerade im Bezug auf Nebenkostenabrechnungen werden soviele Leute übers Ohr gehauen, da keiner die Abrechnungen prüft und die Vermieter immer alles probieren umzulegen. Fängt alleine schon bei den Instandsetzungskosten an, die man als VM ja zu tragen hat. wende dich einfach mal an den Mieterschutz bzw. einen Anwalt für Mietrecht. [/QUOTE]
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