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Schaden & Recht
Mehrwertsteuer wird nach unfall nicht mehr ausgezahlt !!!
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[QUOTE="HAM, post: 73039, member: 2604"] Hallo, wenn ich das richtig verstanden habe, handelte es sich um eine sogenannte fiktive Abrechnung nach Gutachten. In diesem Fall wird keine Mwst erstattet. Werden gleichwertige Ersatzfahrzeuge beim Händlere gekauft (oder auch gestohlene Teile) wir die ausgewiesene Mwst ebenfalls durch den Versicherer erstattet. Ein Problem gibt es natürlich bei einem Kauf von Privat. Hier gibt es in der Regel keine Rechnung mit ausgewiesener Mwst, also auch keine Erstattung. In deinem Fall führt das zu einem Nachteil für Dich, in anderen Fällen kann diese fiktive Abrechnung nach Gutachten aber auch von Vorteil für den Geschädigten sein (er bekommt mehr raus als er für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlt, da der Zeitwert höher liegt als der momentane Marktpreis oder er das Fahrzeug in Eigenleistung wieder aufbaut und nur die Ersatzteile zahlt). Vom Gesetz her aber auch wieder richtig, wenn für eine nicht erbrachte Leistung Mwst gezahlt wird, muß diese doch an Papa Staat abgeführt werden. Wer tut das aber schon freiwillig. Also wird sie bei der sogenannten fiktiven Abrechnung gar nicht erst erstattet. [/QUOTE]
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