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[QUOTE="Schmitti, post: 787092, member: 7879"] Kauf von einem Verbraucher oder einem Unternehmer? In letzterem Fall muss der Verkäufer nach Auftreten des Mangels - diesen musst im Übrigen Du beweisen - darlegen und beweisen, dass dieser nicht bereits bei der (Paket-) Übergabe vorlag, sondern erst danach entstand. Beim Kauf vom Verbraucher hingegen würde ich mir aus beweisrechtlichen Gründen den Aufwand sparen. Negative Bewertung ... Hm, kommt meiner Meinung nach immer auf den Einzelfall an. Wenn der Verkäufer in der Auktionsbeschreibung schrieb, dass das Teil ungeprüft ist oder dass es keinen Anspruch auf Gewährleistung gibt, sollte man so fair sein und positiv oder gar nicht bewerten. Max. aber neutral, weil der Artikel nicht heile war. Aber man sollte nie vergessen, dass man bewusst von privat kauft Da muss man oftmals einfach bei Gebrauchtteilen damit rechnen, dass der Artikel nicht funktioniert, wenn einem das nicht zugesichert wurde. (Meine Meinung) [/QUOTE]
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