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Schaden & Recht
Mängel beim Gebrauchtwagen: Recht auf Austausch?
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[QUOTE="altonno, post: 358306, member: 555"] Hallo Jungs, wie es einige vielleicht schon mitbekommen haben, hab ich mir einen neuen Gebrauchten (beim Händler) zugelegt. Jetzt , nach 2 tagen habe ich 2 Mängel festgestellt. 1. Wenn ich die standheizung laufen lasse und anschließend losfahre kommt im Bordcomputer ein Fehlermeldung: "Batterie Störung, el. Verbraucher werden abgeschaltet" Ich kann problemlos starten, allerdings geht Sitzheizung und Scheibenheizung nicht, nach ca 500m-1km Fahrstrecke geht der Fehler weg und alles funktioniert super. ich gehe davon aus, dass die Batterie nicht mehr die Beste ist. Hab ich da nen Anspruch auf eine neue Batterie - oder fällt es unter "natürlichen" Verschleiß? 2. Mir ist aufgefallen, dass der rechte Aussenspiegel nicht automatisch abblendet (die anderen 2 schon), beim näheren Hinsehen mußte ich feststellenn, dass der rechte ein stinknormales Spiegelglas hat und kein automatisch abblendendes. ISt ja im Prinzip ein Mangel. Im Vertrag steht allerdings "gekauft wie gesehen". Hab ich da rechtlich ne möglichkeit meinen Spiegel austauschen zu lassen? Werde mal nach den Feiertagen mit dem Händler telefonieren und schauen was sich machen lässt. Wollte nur im Voraus wissen was ihr dazu denkt!?!? Gruß AL [/QUOTE]
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