Nur Titel durchsuchen
Von:
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Wiki
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Profilnachrichten
Profilnachrichten suchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Neue Medien
New listings
Kommentare Medien
Profilnachrichten
Neueste Aktivitäten
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Community
Schaden & Recht
Mächtig Ärger mit dem Freundlichen
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
[QUOTE="LF-888, post: 205761, member: 5726"] Dann sieht es für Dich eher schlecht aus. Schade Die Rechtslage ist wie folgt: Mit Fälligkeit der Rechnung (war wohl im Januar 04) schuldest Du dem Autohaus auf jeden Fall den unstrittigen Teil (300,00€). Da die Aussage ca. 300,00€ lautete sind auch Abweichungen nach oben möglich. Kein Richter in D würde zucken Dich auf eine Zahlung von 360,00€ zu verdonnern. Nun wissen wir alle das die Werkstätten uns gerne netto Preise ohne MwSt nennen, das ist zwar nach der Auszeichnungsverordnung nicht statthaft, aber auch hier wirst Du kaum einen Richter finden der dies beanstandet (läuft bei denen gerne unter allgemeiner Lebenserfahrung). 360,00€ plus Eichelanteil macht 417,60€. Dann bleibt als strittiger Teil nur noch 585,08 minus 417,60 gleich 167,48€ offen. Wenn der Werkstattmeister jetzt noch behauptet das die Aussage 300,00€ sich nur auf die Kupplungsscheibe bezog und die 150,00€ aus dem anderen Auftrag stammen dann ist eigentlich gar nichts mehr strittig gewesen. Die Kosten des Mahnverfahrens (hier 715,43€ - 585,08€ = 130,35€) hat lt. BGB der säumige Schuldner zu tragen. Hättest Du im Januar/Februar die unstrittigen 300,00€ überwiesen und den Rest beanstandet, dann würde ich einem Gerichtsurteil gelassen entgegen sehen. Da aber bisher keine Zahlungen geleistet wurden wirst Du nur mit viel Glück einen Richter finden der sich Deiner Auffassung anschließt. Da die Kosten eines Rechtsstreits der Verlierer trägt, würde ich Dir empfehlen darauf zu verzichten. Es sei denn Du bist Rechtsschutzversichert, bekommst für diesen Streit eine Deckungszusage und Dein Anwalt sieht eine realistische Chance die Forderung zu kürzen. Wenn nicht, dann überweise sofort den unstrittigen Teil und mache einen letzten Versuch die Werkstatt zum Verzicht auf den anderen Teil zu bewegen. Tut mir leid das ich Dir keine bessere Auskunft geben kann. Viel Erfolg und allzeit gute Fahrt [/QUOTE]
Zitate
Authentifizierung
Überprüfung durch Google ReCaptcha zulassen
Es ist eine Überprüfung durch Google ReCaptcha erforderlich, diese wird durchgeführt sobald der Datenschutzerklärung zugestimmt wurde.
Bitte aktiviere JavaScript, um fortzufahren.
Antworten
Community
Schaden & Recht
Mächtig Ärger mit dem Freundlichen
Oben
Unten