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[QUOTE="Schmitti, post: 414044, member: 7879"] Im Vorfeld, bevor ich zu klugscheißern anfange ^^ : Sollte WOB-3BG den Text falsch zitiert haben, der über der Rechnung steht, bitte ich darum, das nun folgende Juristengepose als null und nichtig aufzufassen. Wenn da Garantie steht, ist es auch ne Garantie. Pech für den Händler, wenn er im Nachhinein behaupten will, er meinte nur die Gewährleistung. Das mit der Gewährleistung bedarf nämlich keiner gesonderten Erwähnung. Aber wenn dort etwas von garantieren oder Garantie steht, darf der Verbraucher sich freuen. Außer die Garantie sagt nichts aus (soll ja auch mal vorkommen. Aus didaktischen Gründen überzogenes Bsp: "Wir garantieren Ihnen, dass die verkauften Teile vor 3 Monaten bei uns funktioniert haben. Seitdem sind sie im Lager mehrmals von den Regalen gefallen und unser Azubi ist des Öfteren mit dem Gabelstapler darübergefahren...") Anders ist es halt nur dann, wenn man sich von der gesetzlichen Sachmängelhaftung im Zuge eines Verkaufs loslösen möchte. Das ist deshalb wichtig, weil - insbesondere bei eBay - da die Gerichte in der Regel besonderen Wert auf den korrekten Terminus legen. Dann muss man nämlich mit dem Käufer einen Verzicht auf die GEWÄHR(-leistung) vereinbaren. Ein Verzicht auf die Garantie gibt es nicht, da eine Garantie eine Sonderleistung ist. Insofern merke man sich: Jeder Verkäufer, der bei eBay lediglich schreibt: "Privatverkauf, daher keine Garantie", haftet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung!!! Grüßle, Schmitti [/QUOTE]
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