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[QUOTE="Schmitti, post: 501694, member: 7879"] Wo ist das Problem? Man muss nur nachweisen - wie Schorni schon beschrieben hat - dass das Teil nicht die richtigen Werte bringt. Das sollte sich doch machen lassen: Notfalls bei einem anderen Händler oder in einer freien Werkstatt. Sofern dieser Fehler innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auftritt, muss Dir (sofern Du als Privatperson - sprich Verbraucher - gekauft hast) der Verkäufer das Teil auf deinen Wunsch hin entweder gegen ein neues umtauschen oder reparieren (letztere Alternative würde ich mal als nicht gerade sinnvoll abstempeln). Solange Dir der Händler nicht nachweisen kann, dass der Mangel erst dann entstand, als Du das Bauteil schon in deinen eigenen Händen hattest, bist Du doch gut raus. Dieser Passus, dass elektronische Bauteile oder oftmals auch "bestellte Teile" vom Umtausch ausgeschlossen sind, bezieht sich nur darauf, dass wenn man das falsche Bauteil gekauft hat, man dieses nicht gegen das richtige umtauschen kann. Deine Gewährleistungsrechte (Garantie ist wieder etwas anderes) bleiben Dir aber als Verbraucher immer erhalten. Die darf Dir kein Händler verweigern. [/QUOTE]
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