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Schaden & Recht
Laserpistolenmessung durch die WSS! Fehlmessung?
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[QUOTE="diaboloTDI, post: 316988, member: 6375"] da es bei dem laserpistolenmessverfahren keinen bildbeweis gibt, ist es unumgänglich, den Verkehrsteilnehmer anzuhalten. Wenn man nicht angehalten wurde....glück gehabt......vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten.....oder der meßbeamte hat bei der messung fehler produziert (Entfernungsfehler oder Richtungsfehler). das Laser-Geschwindigkeitsmeßgerät von Jenoptik hat nur einen verwertbaren Bereich bis 3xx Metern. ansonsten......wenn ein ergebnis vorhanden ist, dann war die messung auch korrekt, sobald der strahl abweicht, gibt es überhaupt kein ergebnis! @7of9: man mag es kaum glauben.....auch bei kerzengeraden strecken passieren teils heftige unfälle.......auch auf autobahnen :wink: gruß [/QUOTE]
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