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Schaden & Recht
Langsam nervt die Rennleitung
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[QUOTE="Maguhn, post: 104959, member: 3557"] Au weiha..............., "L-Stellung" für Knigge, Bezahlt durch Steuern= Anspruch auf korrekte Arbeit durch Rennleitung Arbeit= Kontrolle, erforschen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Berechtigung=Auf Vollzähligkeit der Papier, Eignung zum Führen (Alkohol, Müdigkeit, Verletzungen), Fahrzeugmängel Verhältnismäßig= Immer ,sogar mehrmals am Tag Anhaltproblem= Gar keins, kein Knöllchen; Zeitverlust= Ohne Labern = Null; Papiere aushändigen, nett sein, fragen was einem vorgeworfen wird und evtl. wenn eine Funknachfrage, sprich wenn eine Identitätsfeststellung getätigt wird nach der Rechtgrundlage fragen, da diese ID-Feststellung nur im Zusammenhang mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, oder zur Abwehr einer GEFAHR (Gummi-begründungen) durchgeführt werden darf. Dazu zählt auch der vergessene Fahrzeugschein. Ganz genaue und eilige Rennfahrer haben natürlich das Recht und den Anspruch, da sie ja auch Steuern zahlen, auf besonders penibele, sauber durchgeführte Arbeit mit Überprüfung aller Lichtfunktionen, Warndreieck, Verbandskasten mit vollzähligen Inhalt...................blablabla ALSO WAS IST SCHON PASSIERT, dass es WERT IST SICH FÜR NICHTS ZU ÄRGERN, außer über die Rechnung des RA, denn wofür soll der tätig werden? Keine OWI die einem vorgeworfen wird und keine Durchsetzung eines Schadenersatzanpruchs, was die Rechtschutz übernimmt; das Übrige aber man selbst draufzahlt :cry: [/QUOTE]
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