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Schaden & Recht
Kollission mit Opel
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[QUOTE="Der mit dem Passat fährt, post: 391134, member: 10294"] So wie er den Fall geschildert hat,ist Sie ja die Verursacherin.Also zahlt ja ihre Versicherung neben seinen Schaden auch seinen Anwalt und seinen Gutachter.Ist aus Erfahrung die Nervenschonenste Regelung.Mein Vater hat immer nur sein Auto zur Werkstatt gebracht,die Vollmacht für den Anwalt erteilt,den Fragebogen vom Anwalt ausgefüllt und nach erfolgter Reperatur sein Wagen wieder aus der Werkstatt geholt.Haben dann vom Anwalt einen Brief bekommen wo dann mitgeteilt wurde wieviel Nutzungsausfall wir bekommen sowie die kopieen vom Gutachten,der Reperaturrechnung und der Anwaltsrechnung für unsere Unterlagen damit wir sehen was die gegnerische Versicherung hat zahlen müssen. [/QUOTE]
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