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[QUOTE="Schorni, post: 744620, member: 7967"] Mag sein, wenn es vor Gericht geht - wird der Vorbesitzer das abstreiten. Und wenn er glaubhaft versichern kann das er es nicht war, gilt immer noch: unschuldig solange Schuld nicht bewiesen ist. Nö. Wenn man etwas i.A. oder i.V. bestätigt, in dem Fall Fahrzuegübergabe und Geld, hafte ich nicht für ggf vorhandene Mängel oder Sachen die der Besitzer zu verantworten hat. Haften tut max der Verkäufer und der ist nicht identisch mit dem "Händler". [/QUOTE]
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