Nur Titel durchsuchen
Von:
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Wiki
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Profilnachrichten
Profilnachrichten suchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Neue Medien
New listings
Kommentare Medien
Profilnachrichten
Neueste Aktivitäten
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Community
Schaden & Recht
Klarglas Rückleuchten TÜV?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
[QUOTE="PassatHaza, post: 421366, member: 223"] Wenn du Qualitätsware kaufst, zB Hella, sind bei jedem lichttechn. Teil entsprechende Gutachten dabei. FK ist da sehr bekannt, dass sie sich auf die E-Prüfzeichen ausreden, nur sind derzeit Entzugsverfahren gegen bestimmte von denen verkaufte Teile anhängig, da diese offensichtlich der ECE R48 nicht entsprechen (ich sage dazu nur - Leuchtkörperaustausch gegen andere Leuchtfarbe möglich). Da erhärtet sich der Verdacht, dass bei dem Verfahren zur Erlangung der E-Prüfzeichen andere Leuchten als die jetzt verkauften vorgelegt wurden. Bei uns hier stellt dann der techn. Dienst fest, ob für den Lenker die Änderung erkennbar war und wenn ja, gibts ne Vormerkung. Näheres dazu [url=http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.041010.html]hier[/url] (3. Punkt von unten) [b]Edit by Mod: [/b] Wenn du Qualitätsware kaufst, zB Hella, sind bei jedem lichttechn. Teil entsprechende Gutachten dabei. FK ist da sehr bekannt, dass sie sich auf die E-Prüfzeichen ausreden, nur sind derzeit Entzugsverfahren gegen bestimmte von denen verkaufte Teile anhängig, da diese offensichtlich der ECE R48 nicht entsprechen (ich sage dazu nur - Leuchtkörperaustausch gegen andere Leuchtfarbe möglich). Da erhärtet sich der Verdacht, dass bei der Genehmigung zur Eröangung der E-Prüfzeichen andere Leuchten als die jetzt verkauften vorgelegt wurden. [/QUOTE]
Zitate
Authentifizierung
Überprüfung durch Google ReCaptcha zulassen
Es ist eine Überprüfung durch Google ReCaptcha erforderlich, diese wird durchgeführt sobald der Datenschutzerklärung zugestimmt wurde.
Bitte aktiviere JavaScript, um fortzufahren.
Antworten
Community
Schaden & Recht
Klarglas Rückleuchten TÜV?
Oben
Unten