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Schaden & Recht
Kennzeichen wo ??????
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[QUOTE="knox, post: 752946"] Nein, die Zulassungsverordnung verlangt in §10 (5) lediglich : "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.(...)" Untrennbarkeit ist nicht gefordert. Meines Wissens ist nach bisheriger Rechtsauffassung mit "fest angebracht" eine Verschraubung/ Vernietung des Kennzeichens bzw. dessen Anbringung in einem am Fahrzeug wiederum fest angebrachten Halter gemeint, aus dem es nur mittels Werkzeug entfernt werden kann. Die Art des Werkzeugs ist jedoch nicht festgelegt. Und was die nicht-mittige Anbringung betrifft: §10 (7) FZVO: "Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein." Der letzte Satz verlangt somit geradezu nach einer mittigen Anbringung ("beiderseits"!). [/QUOTE]
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