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Schaden & Recht
Keine Teilschuld trotz zu hoher Geschwindigkeit?
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[QUOTE="Disc-Surfer, post: 701855, member: 14441"] Mein Beileid an dieser Stelle. Der Polizei ist es nicht egal ob der zu schnell war aber das stellt nun mal nur eine Ordnungswidrigkeit dar und der Unfall ist Privatrecht und kein Strafrecht. Anders hätte es ausgesehen, wenn der andere Alkohol getrunken hätte, dann hätte man eventuell ein Straftatbestand (Trunkenheit im Straßenverkehr). Da das aber nicht der Fall war liegt die ganze klärung der Schuldfrage bei den Versicherungen. Ist aber nicht verkehrt, dass du bei deiner Versicherung anrufst und das sagst, dass der andere mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Wenn du der Meinung bist, dass der andere eine Teilschuld am Unfall hat musst du bei der gegnerischen Versicherung auch anrufen und deinen Schaden gelten machen. Kann dir aber deine Versicherung bestimmt besser erklären. Den Polizeibeamten obliegt es im übrigen nicht vor Ort jemanden als Verursacher zu deklarieren (es sei den die Schuldfrage ist zweifelsfrei klar). Viel Erfolg bei den Versicherungen. [/QUOTE]
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