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Schaden & Recht
Kaufvertrag wegen verstecktem Mangel annullieren
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[QUOTE="Schmitti, post: 297298, member: 7879"] @Lenkaa: Wenn der festgestellte Totalschaden die Ausmaße, die durch einen Seitenschaden entstehen können, bei weitem übersteigt, dann ja, [b]sofern[/b] Ihr das Fahrzeug von einem Händler habt, oder der Vorbesitzer die Gewährleistung nicht vertraglich ausgeschlossen hat. Sollte bei einem privaten Verkäufer die Gewähr ausgeschlossen sein, kann der Vertrag nur dann angefochten werden, wenn ihr dem Verkäufer nachweisen könnt, dass er den Totalschaden ARGLISTIG verschwiegen hat. Mit anderen Worten: Er hat absichtlich den Schaden verschwiegen, bzw. nur als Seitenschaden tituliert, damit ihr deshalb das Auto nehmt. Man könnte das auch betrügerische Absicht nennen. Aber so etwas nachzuweisen, ist praktisch sehr schwer möglich. [/QUOTE]
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