@ TSausO
Da hast du etwas falsch verstanden.
Ich verkaufe nicht.
Ich beabsichtige zu kaufen, siehe hierzu auch: "Suche".
Aber ich wollte mich ein klein wenig absichern, daßhalb der Vertrag.
Wobei man mir mitteilte, daß man nicht viel mit dem Vertrag bewirken kann, da ja bereits einer über die ggbf. Ebay-Auktion geschlossen wurde.
- der Vertrag dient zur eindeutigen Feststellung und Legetimation und Käufer und Verkäufer
- der Vertrag soll das Gerät identifizieren und den Übergabetag dokumentieren
- der Vertrag soll belegen, daß der VK dir versichert hat, daß es sich um sein Eigentum handelt
- der Vertrag soll als Kaufbeleg gelten, um den "Mehrwert" bei deiner Autoversichung anzugeben.
Es entzieht sich aber meiner Kenntnis, falls der Verkäufer falsche Angaben macht (Diebstahl oder so), ob man den Kauf rückgängig machen kann und das Geld wiederverlangen kann, weil ja der eigentliche Vertrag über Ebay geschlossen wurde.
Karsten
@ Babsi
Wir gemacht