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[QUOTE="Schmitti, post: 445240, member: 7879"] Das Fahrzeug hat einen kleinen Mangel. Die etwas schief sitzende Front. Wenn im Kaufvertrag drinstünde, dass Dir genau dieser Mangel bekannt war, hättest Du kein Gewährleistungsrecht. Sollte halt nur drinstehen, dass der Wagen vorne repariert wurde, Du aber nunmal nichts von der krummen Stoßstange wusstest (schließlich bist Du Verbraucher und sollst somit vom Gesetz geschützt werden), müsste VW Dir die Front wieder geradebiegen. Sofern ein Mangel 6 Monate nach Übergabe festgestellt wird, muss der gewerbliche Händler dem Käufer, der Verbraucher ist, nachweisen, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe NICHT vorlag. Kann der Händler das nicht, muss er nacherfüllen. Es sei denn, dass die Rechtsprechung um 2mm verschobene Spaltmaße nach einer Unfallrep nicht als Mangel kategorisieren sollte. Das ist halt ne andere Frage, die ich hier nicht beantworten kann. Dafür müsstest Du bitte mit einer dazu autorisierten Stelle sprechen (Rechtsanwalt zB). Schönen Gruß, Schmitti PS: War die Front so verzogen, dass man diese nicht wieder gerade dransetzen konnte oder könnte es auch sein, dass man lediglich die Schrauben lösen und das ganze nach kleiner Justierung wieder festzurren muss? [/QUOTE]
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