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Schaden & Recht
Insassenunfallschutz sinnvoll?
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[QUOTE="HAM, post: 73764, member: 2604"] @bear70 Hallo Bear viel Spaß bei der Prüfung gehabt? Hoffentlich bestanden, wenn ja, HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!! Ansonsten ab zur Nachprüfung. Habe heute abend erst deine Nachricht gelesen. Hast in einem Punkt recht, auch Familienangehörige können Ansprüche geltend machen. Aber einen Punkt in den Bedingungen hast du leider nicht ganz gelesen und zwar "Abwehr der unberechtigten Ansprüche" (passiver Rechtsschutz). Wenn du im Turm deine Prüfung gemacht hast, weißt du auch bei welcher Gesellschaft ich arbeite und das schon seit über 28 Jahren. Die berechtigten Insassen des verursachenden Fahrzeuges (egal ob Freunde, Anhalter, Bekannte oder Familienangehörige) müßen dem Fahrer zur Durchsetzung ihrer Haftpflichtansprüche ein Verschulden nachweisen. Können sie dieses Verschulden nicht nachweisen, werden auch keine Haftpflichtansprüche reguliert. Unbenommen hiervon bleiben allerdings die Ansprüche der Krankenkassen aus den evtl. entstandenen Behandlungskosten, die im ursächlichem Zusammenhang mit diesem Unfall stehen. Diese müßen (man soll es nicht glauben es gibt sie immer noch) nach der Reichsversicherungsordnung erstattet werden. Für Unfälle, bei denen ich nicht in dem verursachendem Fahrzeug sitze, zahlt immer die Haftpflicht des verursachenden Fahrzeuges. Solltest dich noch einmal mit einem KH-Spezi in der Schadenabteilung unterhalten. [/QUOTE]
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