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Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe
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[QUOTE="LF-888, post: 221164, member: 5726"] @ meisterlemon Du brauchst keine Unbedencklichkeitsbescheinigung. Der TÜV Prüfer hat schlichtweg einen Rechtsbruch begangen. Erste Stunde Recht einer PI Ausbildung, Zitat: "Sie haben nicht zu prüfen ob ein Fahrzeug verkehrssicher ist, sie haben nur zu prüfen ob es vorschriftsmäßig ist." Standardreaktion: große Augen, öffene Münder und blankes Entsetzen. Der Halter eines KFZ hat einen Rechtsanspruch auf die Plakette. Der Prüfer darf sie nur verweigern, wenn er eine Vorschrift zitieren kann gegen die das Fahrzeug verstösst. In Deinem Fall hat der PI etwas von einem Schreiben erzählt, das sich auf eine eventuell erhöhte Bruchgefahr der Scheiben bezieht. Klingt klasse hat aber so überhaupt nix mit den Vorschriften zu tun. Solange der Prüfer nicht belegen kann, dass Deine Scheiben nicht den Vorschriften entsprechen, muss er die Prüfung bescheinigen. Irgendwelche Schreiben zählen dabei nicht, es geht immer um den Nachweis das Dein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist. Die Gebühr für die zweite Prüfung und Deine damit verbundenen Aufwendungen, kannst Du Dir von dem Prüfer wiederholen, sofern er nicht seine Ablehnung belegen kann. Ob Dir das aber soviel Arbeit wert ist musst Du selber entscheiden und wenn ja, dann würde ich mich vorher schlau machen ob es nicht doch eine entsprechende Vorschrift gibt und die anderen Prüfer diese nur nicht beachtet haben. Allzeit gute Fahrt [/QUOTE]
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