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Schaden & Recht
Hilfe,Scheibengravur unzulässig??Warum?Hilfe
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[QUOTE="meisterlemon, post: 221035"] Hallo erstmal, habe hier im Forum nix davon gefunden was ich dringend wissen muss.Undzwar: Ich musste vor ein paar wochen zum normalen TÜV und weil ich auf der Heckscheibe und auch auf beiden seiten Scheiben hinten jeweils eine Scheibengravur habe,bin ich damit nicht durchgekommen!Da ich aber vor 2 Jahren das auch schon hatte ,kam ich aber damit durch?Der TÜV mensch sagte das die Scheiben "zerborsten" können.Alles was größer wie ne Postkarte ist, sei unzulässig.Weil ich nun aber auch sehr Sauer war und ihm das auch zu verstehen gab,wollte ich auch den Paragraphen sehen wo es niedergeschrieben ist!Er sagte dann zu mir das es kein Paragraphen dafür gibt sondern das es halt unzulässig sei,aber er könne mir ein Schreiben vorweisen (was er nicht dabei hatte)wo es drin steht.Hat irgendjemand davon schon gehört oder hat einer ein [b]Unbedenklichkeitsbescheinigung für Scheibengravuren[/b]? Nun kommt das schärfste überhaupt ich war vor ein paar Tagen beim anderen TÜV der in der nähe Stationiert war ,habe aber diesen mängel nicht gezeigt und habe ihn auch nicht draufhin gewiesen, der hat das Auto ohne probleme durchgebracht.Ich möchte aber ,wenn einer das hier hat, noch sowas wie eine :[b]Unbedenklichkeitsbescheinigung für Scheibengravuren [/b]haben ,das wäre cool denn dann kann ich sorgenfrei weiterfahren. [/QUOTE]
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